Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule zumHUNDertstenMal (nachfolgend Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (nachfolgend Teilnehmer).
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Hundeschule erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
§1 Vertragsbestand
Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Teilnehmer bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Teilnehmer erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Teilnehmer seinen Hund Übungen ungesichert durchführen lässt, liegen im Ermessen des Teilnehmers und erfolgen auf eigenes Risiko. Der Unterricht findet in der Hundeschule in der am zugerwiesenen Ort, 16515 Oranienburg und Umgebung statt.
§2 Angebote von zumHundertstenMal
Das Ausbildungsangebot umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden, telefonische Beratungen und Videokonferenzberatungen. Diese beinhaltet die theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen von Hunden.
Die Aufnahme des Hundes und Hundehalters in eine Unterrichts- oder Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit der Hundeschule. Die Hundeschule behält sich vor bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen oder die Aufnahme zu verwehren.
Eine Unterrichtsstunde (Folgetermin) dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Zur Unterrichtszeit gehören auch die Beratungsgespräche, eventuell zu erfolgende Belehrungen, die Bezahlung der Unterrichtsstunde sowie die Begleitung vom und zum Abholpunkt (z.B. Parkplatz).
Der Unterricht erfolgt auf dem Trainingsplatz der Hundeschule, als Besuch, beim Kunden zu Hause oder an einem zuvor vereinbarten Treffpunkt, welcher aus besonderen Gegebenheiten (z.B. schlechtes Wetter, kurzfristig entstandene Baustellen etc.) auch einmal kurzfristig verlegt werden kann.
§3 Vergütung
In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer Einzelunterricht zu einem vorab vereinbarten Termin an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Teilnehmer. Die Vergütung ist im Voraus per Überweisung, Lastschrift oder spätestens am Ende der Einzelstunde in bar zu zahlen. Die Hundeschule behält sich außerdem vor, dem Teilnehmer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung Fahrtkosten zu berechnen.
In den Gruppenkursen bietet die Hundeschule dem Teilnehmer Gruppenunterricht zu einem vereinbarten Termin an. Diese Gruppenkurse finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Hund-Halter-Teams statt. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Teilnehmer.
Die Vergütung der Gruppenkurse ist im Voraus für den jeweiligen kompletten Kurs per Überweisung, Lastschrift oder in bar, in voller Höhe, ohne Abzüge zu entrichten. Findet der Gruppenkurs an einem anderen Ort als dem Sitz der Hundeschule statt, so kann die Hundeschule gegenüber dem Teilnehmer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung Fahrtkosten erheben.
§4 Preise
Die aktuellen Preise sind dem Aushang der Hundeschule bzw. den Angaben auf der Website der Hundeschule zu entnehmen oder werden auf Anfrage telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt. Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche MwSt.
§5 Rückvergütung
Der Teilnehmer verpflichtet sich auch bei Abwesenheit während einzelner Übungsstunden oder gesamter Kurse zur Entrichtung der vollen vereinbarten Vergütung. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf Rückvergütung der bezahlten Vergütung bei Nichterscheinen. Ebenso besteht kein Anspruch auf Verrechnung der bezahlten und nicht in Anspruch genommenen Leistung mit einem anderen Angebot/Kurs der Hundeschule.
§6 Rücktritt
Ein Rücktritt von dem Gruppenkurs ist nur vor Beginn der ersten Übungsstunde möglich.
§7 Absagen
Die Hundeschule wird den Teilnehmer über einen evtl. Ausfall, einer Übungsstunde, im Voraus unterrichten. Sollte eine Übungsstunde durch die Hundeschule abgesagt werden, wird dem Teilnehmer mindestens ein Alternativtermin angeboten.
Einzelstunden müssen mindestens 48h vor dem Termin schriftlich abgesagt werden, andererseits entsteht eine Gebühr von 50,00€.
Gruppenkurse müssen 1 Woche vor Kursstart schriftlich abgesagt werden, da ansonsten die komplette Kursgebühr fällig wird.
§8 Platzordnung
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Platzordnung, sie sind Bestandteil der AGB. Der Teilnehmer hat die Platzordnung zur Kenntnis genommen und akzeptiert diese.
§9 Mediennutzung
Der Veranstalter behält sich vor, Ton- und Bildmitschnitte von Trainingseinheiten anzufertigen und diese auch zu veröffentlichen. Hierbei kann es vorkommen, dass Teilnehmer und Hund Inhalt einer entsprechenden Abbildung und Veröffentlichung werden. Der Teilnehmer genehmigt dies durch die Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung und verzichtet anlässlich der Unterzeichnung der schriftlichen Anmeldung auf die Ausübung seiner Urheberrechte und auf das ausschließliche Recht am eigenen Bild. Sämtliche Aufnahmen, gleich welcher Art, sind Eigentum des Veranstalters und dürfen kommerziell für Werbezwecke genutzt werden.
Das Erstellen von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen bei Veranstaltungen und Trainings ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Veranstalters.
Sollte eine der Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so bleibt der Bestand der restlichen Regelungen und auch der Bestand des Vertrages zwischen der Hundeschule und dem Teilnehmer hiervon unberührt.
§10 sonstiges
Kindern vor Vollendung des 14. Lebensjahres ist der Aufenthalt auf den Trainingsplätzen nur und ausschließlich mit einem erwachsenen Erziehungsberechtigten gestattet. Eltern haften für die Kinder. Soll ein Kind mit dem Hund trainieren sein, so ist dies vorab mit
dem Veranstalter zu besprechen. Dieser muss das Vorhaben ausdrücklich genehmigen.
Sollte eine Bestimmung der hiesigen AGB unwirksam sein oder im Fall einer Lücke, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke eine solche Bestimmung, die die Parteien gewählt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung oder die Lücke als Lücke erkannt.